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Was versteckt sich hinter einer Kassenleistung?
Kassenleistung heißt: Ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich bestimmte Standardlösung – die von der Krankenkasse bestimmt wird.

Die momentane gesetzliche Regelung:
Von ihrer Krankenkasse erhalten Sie – auf Basis der Regelleistung – einen befundorientierten Festzuschuss für Zahnersatz. Dieser Zuschuss kann durch einen zusätzlichen Bonus erhöht werden.
Ihr Festzuschuss erhöht sich bei jährlicher Pflege des Bonusheftes um
20 % innerhalb von 5 Jahren
30 % innerhalb von 10 Jahren!
Gehen sie also regelmäßig zur halbjährlichen Kontrolluntersuchung – es lohnt sich auch finanziell für Sie! Bei diesen Untersuchungen fällt keine Praxisgebühr an!

Die aktuelle Gesetzeslage zur Zahnversorgung unterscheidet zwischen folgenden Arten der Versorgung:
Regelversorgung:
Der Leistungskatalog der Krankenkasse wird streng eingehalten (Standardlösung, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich bestimmte ist).
Gleichartiger Zahnersatz:
Sie entscheiden sich für die Regelversorgung plus eine ästhetisch schönere Variante.
Andersartiger Zahnersatz:
Sie entscheiden sich für eine Versorgung, bei der Sie die Qualität und Ästhetik in eigener Verantwortung wählen. Diese Versorgung kann z.B. noch erhaltenswürdige Zähne berücksichtigen oder auch unter ästhetischen Gesichtspunkten die optimale Lösung darstellen.

Ihre unverbindliche Machbarkeitsanalyse
Zu jedem zahnärztlichen Befund bieten wir Ihnen unverbindlich eine „Machbarkeitsanalyse” in Zusammenarbeit mit ihrem Zahnarzt an. So beraten wir Sie zusätzlich individuell und optimal über die zahntechnischen Möglichkeiten Ihres Befundes.