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Was versteckt sich hinter einer Kassenleistung? Kassenleistung heißt: Ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich bestimmte Standardlösung – die von der Krankenkasse bestimmt wird. Die momentane gesetzliche Regelung: Von ihrer Krankenkasse erhalten Sie – auf Basis der Regelleistung – einen befundorientierten Festzuschuss für Zahnersatz. Dieser Zuschuss kann durch einen zusätzlichen Bonus erhöht werden. Ihr Festzuschuss erhöht sich bei jährlicher Pflege des Bonusheftes um 20 % innerhalb von 5 Jahren 30 % innerhalb von 10 Jahren! Gehen sie also regelmäßig zur halbjährlichen Kontrolluntersuchung – es lohnt sich auch finanziell für Sie! Bei diesen Untersuchungen fällt keine Praxisgebühr an! Die aktuelle Gesetzeslage zur Zahnversorgung unterscheidet zwischen folgenden Arten der Versorgung:
Ihre unverbindliche Machbarkeitsanalyse Zu jedem zahnärztlichen Befund bieten wir Ihnen unverbindlich eine „Machbarkeitsanalyse” in Zusammenarbeit mit ihrem Zahnarzt an. So beraten wir Sie zusätzlich individuell und optimal über die zahntechnischen Möglichkeiten Ihres Befundes. |
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